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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KUNDENKRAFT – Friedrich Christian Haenel, Dresden · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KUNDENKRAFT – Friedrich Christian Haenel, Heinrich-Schütz-Straße 5, 01277 Dresden (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Marketing-, Beratungs- und Content-Leistungen. (2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. (3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Zusammenarbeit sind Dienstleistungen im Bereich digitales Marketing, insbesondere Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit (SEO/GEO), bezahlte Werbekampagnen (u. a. Meta, Google), Landingpages, Content-Produktion, E-Mail-Marketing, Social Recruiting sowie strategische Beratung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. (2) Die Leistungen der Agentur sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Bewerbungen, Rankings oder Umsätzen) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. (3) Entscheidungen Dritter (z. B. Werbeplattformen, Suchmaschinen, KI-Anbieter) liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. (2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) beider Parteien oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung zustande.

§ 4 Pilotpaket – eigenständiges Angebot

(1) Das Pilotpaket (z. B. „Küchenpilot“) ist ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Angebot mit fest definiertem Leistungsumfang. Es wird separat beauftragt, separat betrachtet und separat abgerechnet. (2) Das Pilotpaket ist nicht Bestandteil des Partnerprogramms und begründet keinen Anspruch – weder des Kunden noch der Agentur – auf eine anschließende weitere Zusammenarbeit. (3) Eine Zusammenarbeit im Partnerprogramm im Anschluss an das umgesetzte Pilotpaket wird individuell verhandelt und gesondert schriftlich vereinbart. Konditionen, Leistungsumfang und Vergütung des Partnerprogramms ergeben sich ausschließlich aus dieser gesonderten Vereinbarung in Verbindung mit diesen AGB.

§ 5 Partnerprogramm – Laufzeit und Kündigung

(1) Für das Partnerprogramm gilt eine Grundvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsbeginn, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. (2) Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere drei (3) Monate. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

§ 6 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Abrechnung erfolgt jeweils zum Ende des Kalendermonats. Zum Monatsende können sämtliche im laufenden Monat angefallenen Aufwände und vereinbarten Vergütungsbestandteile abgerechnet werden – einschließlich begonnener, aufgrund ausstehender Mitwirkung des Kunden noch nicht abgeschlossener Leistungen (vgl. § 8). (3) Einmalvergütungen (z. B. Pilotpaket) sind, sofern nicht anders vereinbart, zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Leistungserbringung fällig. (4) Werbebudgets (z. B. Meta, Google) sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung. Sie werden vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform gezahlt bzw. über dessen Werbekonten abgerechnet. (5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB); die Agentur ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, an der Umsetzung des Projekts aktiv mitzuwirken. Dazu gehören insbesondere: die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Materialien, Logos, Bild- und Videofreigaben sowie Zugänge (z. B. Werbekonten, Website, Google Business Profile), die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners, die Teilnahme an vereinbarten Terminen (z. B. Kickoff, Jour fixe, Drehtag) sowie die Abgabe von Feedback und Freigaben. (2) Feedback und Freigaben, die per E-Mail oder über ein vereinbartes Tool angefragt werden, sind innerhalb von fünf (5) Werktagen zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die betroffene Leistung als freigegeben; die Agentur ist berechtigt, auf Basis des letzten Standes weiterzuarbeiten. (3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend. Mehraufwände, die durch verzögerte oder unterlassene Mitwirkung entstehen, kann die Agentur nach Aufwand zusätzlich berechnen.

§ 8 Vergütung bei unterlassener Mitwirkung

(1) Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt bestehen, wenn und soweit Leistungen ausschließlich deshalb nicht oder verspätet erbracht werden können, weil der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen (z. B. Feedback, Freigaben, Zugänge, Materialien) nicht erbringt oder auf Anfragen der Agentur nicht reagiert. (2) In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte monatliche Vergütung sowie bereits angefallene Aufwände zum jeweiligen Monatsende in Rechnung zu stellen, auch wenn einzelne Leistungen infolge der unterlassenen Mitwirkung des Kunden nicht oder noch nicht erbracht werden konnten (§§ 293 ff., 615 BGB). Die Agentur muss sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. (3) Nachholung: Durch Kundenverzögerung ausgefallene Leistungen werden, soweit möglich und sinnvoll, in Abstimmung nachgeholt. Ein Anspruch auf unentgeltliche Nachholung in Folgemonaten besteht nicht.

§ 9 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand vergütet und zum Monatsende abgerechnet. (2) Die Agentur darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Dienstleister einsetzen.

§ 10 Nutzungsrechte und Referenzen

(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Videos, Bilder, Texte, Landingpages) mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Werbezwecke. (2) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen und erstellte Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang zur Eigenwerbung zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. (3) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Bilder, Texte, Marken) frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Zugänge) vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. (2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Agentur und den gesetzlichen Vorgaben. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO).

§ 12 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten sechs Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung. (3) Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen und Maßnahmen Dritter, insbesondere Sperrungen oder Einschränkungen von Werbekonten, Änderungen von Algorithmen, Rankings oder Plattform-Richtlinien, sowie für den Inhalt vom Kunden freigegebener Werbemittel. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.